Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer gemäß DGUV Grundsatz 308-001
Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen bedienen einen Gabelstapler? Dann ist eine entsprechende Qualifikation unabdingbar!
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung schreibt in ihrer DGUV Vorschrift 68 (ehemals Berufsgenossenschaftliche Verordnung BGV D27) vor, dass zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur beauftragt werden darf, wer
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Auswirkung:
Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Staplerfahrer nachweislich nach DGUV Vorschrift 68 ausgebildet ist.
Unsere Lösung:
Auf Grundlage der DGUV - Grundsatz 308-001 (bisher BGG 925) haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihnen oder Ihren Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Flurförderzeugen mehr Sicherheit geben.
Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Fahrausweis.