Seminare / Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragter

Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII)  dazu verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Die ehrenamtliche Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist es Gesundheits- und Unfallgefahren zu identifizieren und präventiv aufmerksam zu machen. Sie sollen als Multiplikatoren durch ihr kollegiales Verhalten auf ihre Mitarbeiter einwirken, damit diese die Schutzmaßnahmen und Sicherheitsrichtlinien einhalten. Darüber hinaus haben Sie eine Vorbildfunktion.

Diese verantwortungsvolle Aufgabe erfordert aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz, welche regelmäßig aufzufrischen sind.

 

  • Fortbildung

    Die regelmäßige Fortbildung und somit Auffrischung - ergänzt um Neuerungen im Arbeitsschutz - für Sicherheitsbeauftragte ist wichtig!

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