Thematik

Ausbildung zum LKW-Ladekranbediener gemäß DGUV Grundsatz 309-003

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Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen bedienen einen LKW-Ladekran? Dann benötigen Sie eine entsprechende Qualifikation!

Denn Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Kranführer nachweislich nach dem DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921) ausgebildet ist und eine schriftliche Beauftragung vorliegt.

Unsere Lösung:
Auf Grundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihrem Fachpersonal im Umgang mit LKW-Ladekranen mehr Sicherheit geben.

Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Bedienerausweis.

Inhalte

Inhalte unserer Schulung:

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Kranphysik und Krantechnik
  3. Betrieb von LKW-Ladekranen
  4. Einsatz unter besonderen Bedingungen
  5. Theoretische und praktische Prüfung
  6. Anschlagen von Lasten, bei 2 Tagen
  7. Praktische Übungen, bei 2 Tagen

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Unsere Kurse dauern 1 oder 2 Tage – je nach vorhandener Vorkenntnis.

Diese Schulung bieten wir ausschließlich in Ihrem Unternehmen an.

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Haben Sie Fragen zu unseren Kursen, freien Plätzen bzw. freien Terminen?[nbsp]Kontaktieren Sie uns

Termine

Seminar auf Anfrage, gern beraten wir Sie.

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Individuelle Schulungen

Sie möchten eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Schulung bei uns oder direkt bei Ihnen vor Ort?

Kein Problem - sprechen Sie uns an!

Telefon: +49 421 5497 333
E-Mail: info@willenbrock-akademie.de

Kontaktperson

Olaf Riloks

Schulungsleiter und Trainer / Fachkraft für Arbeitssicherheit / Regalprüfung/ Leiterprüfung

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