Ausbildung zum LKW-Ladekranbediener gemäß DGUV Grundsatz 309-003
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Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen bedienen einen LKW-Ladekran? Dann benötigen Sie eine entsprechende Qualifikation!
Denn Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Kranführer nachweislich nach dem DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921) ausgebildet ist und eine schriftliche Beauftragung vorliegt.
Unsere Lösung:
Auf Grundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihrem Fachpersonal im Umgang mit LKW-Ladekranen mehr Sicherheit geben.
Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Bedienerausweis.