Jährliche Unterweisung
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Die Unterweisung ist ein Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im §12 des Arbeitsschutzgesetzes und in der DGUV-V 1 (Grundsätze der Prävention) sind u.a. die Pflichten und Häufigkeit der Unterweisungen geregelt.
Für sämtliche unserer Schulungen bieten wir die jährliche Unterweisung an – sowohl bei Ihnen im Unternehmen als auch bei uns in den Trainingscentren.
Unsere Trainer können zudem Sicherheitsunterweisungen für weitere Themen, wie beispielsweise Bildschirmarbeitsplätze, Nutzung von Leitern und Tritten und weiteres erarbeiten, welche sich auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten beziehen.