Thematik

Ausbildung im Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß §14 Gefahrstoffverordnung

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In Deutschland ist die GefStoffV das höchstrangige Recht zum Umgang mit Gefahrstoffen. Diese zu beachten ist somit Pflicht.

Mensch und Umwelt sind in vielen Bereichen unterschiedlichsten Gefahrstoffen ausgesetzt. Zu wissen welchen Gefahrstoffen Mitarbeiter ausgesetzt sind uns welche Schutzmaßnahmen zu treffen und einzuhalten sind, ist die Pflicht des Arbeitgebers.

Inhalte

Lehrgangsinhalte:

  • Eigenschaften von Gefahrstoffen

    - Art der Gefahr; verursacht durch
  • Gefahr für den Menschen
    - Verhalten von giftigen Stoffen

    - Verhalten von ätzenden, reizenden Stoffen
  • Gefahren für die Umwelt
  • Verhaltensregeln beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Schutzbestimmungen für das Arbeiten mit Gefahrstoffen nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrgutverordnung
  • Ladungssicherung beim Transport
  • Allgemeine Bestimmungen zur Lagerung

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Dauer: ca. 1 Tag

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