Ausbildung im Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß §14 Gefahrstoffverordnung
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In Deutschland ist die GefStoffV das höchstrangige Recht zum Umgang mit Gefahrstoffen. Diese zu beachten ist somit Pflicht.
Mensch und Umwelt sind in vielen Bereichen unterschiedlichsten Gefahrstoffen ausgesetzt. Zu wissen welchen Gefahrstoffen Mitarbeiter ausgesetzt sind uns welche Schutzmaßnahmen zu treffen und einzuhalten sind, ist die Pflicht des Arbeitgebers.