Thematik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

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Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet für die Sicherheit in seinem Betrieb zu sorgen. Hierzu gehört auch die Ausstattung seines Unternehmens mit ausgebildeten Brandschutzhelfern. Die Anzahl der zu bestellenden Brandschutzhelfer richtet sich nach dem Betrieb und ist in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) festgelegt.

Auf Grundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-Information 205-023 und der DGUV Information 205-001 haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, welche Ihre Mitarbeiter in die theoretischen Grundlagen des Brandschutzes und die Praxis am 
offenen Feuer einweist.

Inhalte

Lehrgangsinhalte - Theorie:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Grundzüge des Brandschutzes

Lehrgangsinhalte - Praxis:

  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Realitätsnahe Übung mit Simulationsgeräten
  • Einweisung in die Arbeitsstätte vor Ort

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Nach Beendigung des Lehrgangs erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat (bei Durchführung auf Ihrem Gelände) oder eine Teilnahmebestätigung (bei Durchführung auf unserem Betriebsgelände).

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