Dienstleistungen / Regalprüfung, Leiterprüfung

Prüfservice nach BetrSicherheitverordnung

Profitieren Sie von unserer Expertise und unserem Dienstleistungsangebot!

Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein, und zwar in Form regelmäßiger Prüfungen, die etwaige sicherheitswidrige Zustände aufdecken würden.
Die Regalprüfung, wie auch die Prüfung von Leitern und Tritten muss durch den Betreiber geregelt sein.

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.

Auch Leitern und Tritte müssen auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Wir stehen Ihnen hier gern mit unseren Dienstleistungen zur Seite!

Informationen

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel über deren gesamte Lebensdauer zu gewährleisteten, und zwar über regelmäßige Prüfungen. Als unabhängige Fachleute bieten wir Ihnen eine umfangreiche Dienstleistungspalette an und führen alle Prüfungen nach den aktuell gültigen Regeln der jeweiligen Betriebssicherheitsverordnung durch.
Nutzen Sie unsere Expertise und erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen!

 

Regalprüfung

nach DIN EN 15635

Prüfpflichtige Regalsysteme sind z.B.

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale

 

Leiterprüfung

nach DGUV-I 208-016

  • Leitern und Tritte in Ihrem Unternehmen müssen regelmäßig geprüft werden

 

Prüfung PSAgA

nach DGUV Grundsatz 312-906

  • Um den einwandfreien Zustand der PSAgA langfristig zu gewährleisten, muss mindestens einmal jährlich ein Sachkundiger die Produkte prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand dokumentieren.

 

Auf uns können Sie zählen

Unabhängig und zuverlässig

 

Alle Prüfungen erfolgen nach den aktuell gültigen Regeln der jeweiligen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

Unsere Dienstleistungen enthalten

  • Rechtssichere Prüfung der oben genannten Arbeitsmittel
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringen des Prüfsiegels

Kontaktperson

Olaf Riloks

Schulungsleiter und Trainer / Fachkraft für Arbeitssicherheit / Regalprüfung/ Leiterprüfung

Kontaktperson

Jens Köhler

Trainer und Fachmann für Abseiltrainings / Regalprüfung/ Leiterprüfung/ Prüfung PSAgA

Kontaktperson

Ralf Lentz

Trainer / Regalprüfung/ Leiterprüfung/ Prüfung PSAgA