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Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein, und zwar in Form regelmäßiger Prüfungen, die etwaige sicherheitswidrige Zustände aufdecken würden.
Die Regalprüfung, wie auch die Prüfung von Leitern und Tritten muss durch den Betreiber geregelt sein.
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.
Auch Leitern und Tritte müssen auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Wir stehen Ihnen hier gern mit unseren Dienstleistungen zur Seite!