Thematik

Ausbildung zum LKW-Ladekranbediener gemäß DGUV Grundsatz 309-003

 

Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen bedienen einen LKW-Ladekran? Dann benötigen Sie eine entsprechende Qualifikation!

Denn Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Kranführer nachweislich nach dem DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921) ausgebildet ist und eine schriftliche Beauftragung vorliegt.

Unsere Lösung:
Auf Grundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihrem Fachpersonal im Umgang mit LKW-Ladekranen mehr Sicherheit geben.

Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Bedienerausweis.

Inhalte

Inhalte unserer Schulung:

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Kranphysik und Krantechnik
  3. Betrieb von LKW-Ladekranen
  4. Einsatz unter besonderen Bedingungen
  5. Theoretische und praktische Prüfung
  6. Anschlagen von Lasten, bei 2 Tagen
  7. Praktische Übungen, bei 2 Tagen

 

Unsere Kurse dauern 1 oder 2 Tage – je nach vorhandener Vorkenntnis.

Diese Schulung bieten wir ausschließlich in Ihrem Unternehmen an.

 

Haben Sie Fragen zu unseren Kursen, freien Plätzen bzw. freien Terminen? Kontaktieren Sie uns

Termine

Seminar auf Anfrage, gern beraten wir Sie.

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Individuelle Schulungen

Sie möchten eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Schulung bei uns oder direkt bei Ihnen vor Ort?

Kein Problem - sprechen Sie uns an!

Telefon: +49 421 5497 333
E-Mail: info@willenbrock-akademie.de

Kontaktperson

Olaf Riloks

Schulungsleiter und Trainer / Fachkraft für Arbeitssicherheit / Regalprüfung/ Leiterprüfung

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